Ressourcen- und Lastenausgleich
zwischen Bund und Kantonen
Kein Eingriff in kantonale Hoheiten - Solidaritätsgedanke nicht gefährden
Zum ersten Mal liegt der Wirksamkeitsbericht zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und damit über die interkantonale Zusammenarbeit vor. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist ein umfassendes und sorgfältig austariertes Werk. Unnötige doppelte Verantwortlichkeiten wurden beseitigt. Durch die Aufgabenentflechtung konnten klare Zuständigkeiten für den Bund und die Kantone geschaffen werden. Die Kantone erhalten mehr Handlungsspielraum, um ihre Verantwortung in Bezug auf die Erfüllung der Aufgaben und deren Finanzierung gemäss ihren spezifischen Bedürfnissen wahrnehmen zu können.
Mit der NFA verringern sich die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit bleibt erhalten und ein Ausgleich bei übermässigen Sonderbelastungen ist geschaffen worden. Mit dem heutigen Mechanismus wird also ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und dem Bedürfnis nach Ausgleich zwischen den Regionen erreicht. Der Solidaritäts- aber auch der Leistungsgedanke stehen im Vordergrund.
Zum heutigen Zeitpunkt besteht deshalb entgegen der Minderheiten (vorwiegend ressourcenstarken Kantone und der Städte) keine Veranlassung, das Konstrukt NFA zu verändern. Es fehlen eindeutig gesicherte Aussagen. Der Beobachtungszeitraum für den ersten Wirksamkeitsbericht ist relativ kurz. Eine umfassende Analyse ist nur bedingt möglich und aussagekräftig.
Aufgrund dieser unsicheren Datenlage war die Mehrheit der CEg-Fraktion weder bereit, einer Änderung des Lastenausgleichs für die Städte, noch einer Änderung des Lastenausgleichs zwischen den sozio-demografischen und geografisch-topografischen Anteilen zuzustimmen. Es kann nicht sein, dass plötzlich städtische gegen ländliche und finanzstarke gegen finanzschwache Kantone ausspielen werden . Es kann nicht unser Ziel sein, die ressourcenschwachen Kantone noch mehr zu schwächen und die Abwanderung aus diesen Kantonen zu fördern. Die Rechnung würde wohl kaum aufgehen, zumal die Kantone frei sind in Entscheid, wohin die zugewiesenen Gelder fliessen. Insofern hoffen wir, dass der Ständerat die im Nationalrat beschlossene Bevorzugung der Städte wieder rückgängig macht.
Viele Kantone haben bereits ihre Finanzausgleichssysteme angepasst. Es ist dabei selbstverständlich, dass auch die Städte und Gemeinden in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben mit den zugehörigen Mitteln zu erfüllen. Dies ist jedoch eine innerkantonale Sache und kann nicht die Aufgabe des Bundes sein. Ansprechpartner für den Bund sollen weiterhin einzig und alleine die Kantone sein.
Trotz Unsicherheiten zeigt die vorliegende Wirkungsanalyse auf, dass der Finanzausgleich in der Berichtsperiode die angestrebten Ziele weitgehend erreicht. Über den Einfluss des Finanzausgleichs auf den Steuerwettbewerb können allerdings noch keine erhärteten Aussagen gemacht werden. Die nächste Berichtsperiode wird möglicherweise ein verändertes Bild aufzeigen. Warten wir diesen Bericht ab und beschliessen allenfalls notwendige Veränderungen aufgrund gesicherter Daten.
Sinn voll ist hingegen, bereits heute nachträgliche Berichtigungen von Ausgleichszahlungen vorzunehmen. Dies darf jedoch nicht dazu verleiten, die Datenqualität nicht laufend zu verbessern. Wir unterstützen ebenfalls, dass der Härteausgleich mit einer kontinuierlichen Verminderung der Zahlungen um 5 und nicht um 10 Prozent erfolgen soll.
Die grosse Mehrheit der Finanzdirektoren steht zum heutigen Zeitpunkt ganz klar hinter dem heutigen Modell und warnt vor einem Systemwechsel. Der Solidaritätsgedanke unter den Kantonen wird nach wie vor hoch gewichtet. Dies war für die Mehrheit der CEg-Fraktion ein weiterer gewichtiger Grund, der Vorlage zuzustimmen.
